Alberto Herrador León
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater

Steuernews für Mandanten

Mehr Bürokratieentlastung

Person mit Taschenrechner

Bürokratieentlastung

Mehr Entlastung von Bürokratie verspricht der Bundesjustizminister mit dem am 11.1.2024 vorgelegten Referentenentwurf. Geplant ist ein ganzes Bündel von Einzelmaßmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem:

Kürzere Aufbewahrungsfristen

Die bisher für Buchungsbelege geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist soll auf acht Jahre verkürzt werden. Letzteres soll analog auch für die Umsatzsteuer und für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellte oder empfangene Rechnungen gelten (§ 147 Abs. 3 Abgabenordnung AO-neu, § 257 Abs. 4 Handelsgesetzbuch/HGB, § 14b Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz/UStG, § 27 Abs. 40 UStG-neu).

Verzicht auf eigenhändige Unterschrift

Das Erfordernis einer handschriftlichen Unterschrift, das derzeit noch vielfach für die Gültigkeit eines Dokuments erforderlich ist, soll künftig stark eingeschränkt oder verringert werden. Letzteres soll durch Herabstufung auf die Textform nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch/BGB erfolgen.

Weitere Digitalisierungsmaßnahmen

Die Digitalisierung soll außerdem ausgeweitet werden durch die Möglichkeit des digitalen Auslesens von Reisepässen bei der Flugabfertigung, die Möglichkeit der Vorlage digitaler Betriebskostenabrechnungsbelege an Mieter oder die digitale Übermittlung von Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosengeldempfängerinnen und -empfängern durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Abbau von Melde- und Informationspflichten

Gastronominnen und Gastronomen dürfte es besonders freuen, dass die Meldepflichten für Übernachtungen bei deutschen Staatsangehörigen künftig entfallen sollen. Wegfallen sollen auch die Informationspflichten nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: ijeab - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe März 2024

Mehr Bürokratieentlastung

Mehr Bürokratieentlastung

Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf

Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024

Vorabpauschale für Investmentfonds 2024

Vorabpauschale für Investmentfonds 2024

Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten

Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer

Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer

Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Arbeitslohnbesteuerung

Arbeitslohnbesteuerung

Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben

Umzugspauschalen 2024

Umzugspauschalen 2024

Neue Pauschsätze ab 1.3.2024

Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Gebäudeenergiegesetz trat zum 1.1.2024 in Kraft

zum Seitenanfang
Alberto Herrador León Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater - Düsseldorf work Arnheimer Str. 142 40489 Düsseldorf Deutschland work +492118767730 fax +49211374489 http:/www.hlb-stb.de/
Johannes Brey Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater - Düsseldorf work Arnheimer Str. 142 40489 Düsseldorf Deutschland work +492118767730 fax +49211374489 http:/www.hlb-stb.de/
Alberto Herrador León Einzelkanzlei - Krefeld work Uerdinger Str. 353 47800 Krefeld Deutschland work +492151501031 http:/www.hlb-stb.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369