Alberto Herrador León
Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater

Steuernews für Mandanten

Ausländische Alterseinkünfte

Mann mit Smartphone und Kredikarte

Bisheriger Rechtsstand

Leistungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen unterliegen nach gegenwärtigem Rechtsstand auch dann nicht der inländischen nachgelagerten Besteuerung bzw. der vollen Einkommensteuerpflicht, wenn diese Anwartschaften auf steuerbegünstigten oder steuerfreien Beiträgen basieren bzw. wenn die Beitragszahlungen im Ausland steuerfrei gestellt waren. Dadurch kam es für Bezieherinnen und Bezieher solcher Leistungen zu einer Besserstellung gegenüber Inlandsfällen.

Neuregelung

Das vom Bundesrat am 21.11.2024 verabschiedete Jahressteuergesetz sieht ab 2025 die volle Besteuerung des gesamten Auszahlbetrags vor, wenn die Empfängerin bzw. der Empfänger in Deutschland wohnt und die geleisteten Beiträge während der Auslandsansässigkeit steuerbegünstigt waren (neuer § 22 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz/EStG). Nicht betroffen sind solche ausländischen Altersvorsorgeanwartschaften, bei denen die Beiträge aus bereits im Ausland versteuerten Einkommen geleistet worden sind.

Wohnsitznahme

Die Neuregelungen können allerdings nur dann umgesetzt werden, wenn die bzw. der Betreffende für die Rentenbezugszeit in Deutschland ansässig ist bzw. nach Deutschland zurückgekehrt ist. Eine Besteuerung entfällt auch bei einem erneuten Wegzug ins Ausland.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: K Davis/peopleimages.com - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Januar 2025

Wichtige Steuerbeträge 2025

Wichtige Steuerbeträge 2025

Überblick über die wichtigsten neuen Steuerwerte für 2025

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

Mindestlohn, Geringfügigkeitsgrenze 2025

Mindestlohn steigt 2025 auf € 12,82, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 556,00

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Kapitallebensversicherungen vor 2005

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

Jahressteuergesetz 2024

Einheitliche Anspruchsvoraussetzungen für Steuerermäßigungen nach § 35a EStG und einheitliche Bruttoleistungen bei Photovoltaikanlagen

Verlustverrechnung 2025

Verlustverrechnung 2025

Umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften aufgehoben

Ausländische Alterseinkünfte

Ausländische Alterseinkünfte

Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024

Steuerfreie Mieterabfindungen

Steuerfreie Mieterabfindungen

Abfindungszahlungen für die vorzeitige Aufgabe eines Mietrechts steuerfrei

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale 2024/2025

Vorabpauschale aus Investmentanlagen in 2024 wird zum 2.1.2025 fällig

zum Seitenanfang
Alberto Herrador León Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater - Düsseldorf work Arnheimer Str. 142 40489 Düsseldorf Deutschland work +492118767730 fax +49211374489 http:/www.hlb-stb.de/
Johannes Brey Partnerschaftsgesellschaft mbB, Steuerberater - Düsseldorf work Arnheimer Str. 142 40489 Düsseldorf Deutschland work +492118767730 fax +49211374489 http:/www.hlb-stb.de/
Alberto Herrador León Einzelkanzlei - Krefeld work Uerdinger Str. 353 47800 Krefeld Deutschland work +492151501031 http:/www.hlb-stb.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369